Stadtjugendring Elsdorf
Wir möchten das gegenseitige Verständnis, Unterstützung und Erfahrungsaustausch bezgl. Jugendarbeit unter den Jugendverbänden und Gemeinschaften fördern.
Was machen wir?
Förderung
Der SJR Elsdorf ist zuständig für die Verteilung der Jugendverbandsförderung, welche unter den Mitgliedern verteilt wird.
Außerdem befasst er sich, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, mit Vorschlägen zur finanziellen Förderung der Elsdorfer Kinder- und Jugendarbeit.
Netzwerk
Der Stadtjugendring Elsdorf ist eine Interessensgemeinschaft aus unterschiedlichsten Verbänden der Kinder- & Jugendarbeit im Stadtgebiet Elsdorf.
Wir möchten das gegenseitige Verständnis, Unterstützung und Erfahrungsaustausch bezgl. Jugendarbeit unter den Jugendverbänden und Gemeinschaften fördern.
Schulungen
Auf Wunsch der Mitglieder bzw. bei Bedarf werden Schulungen zu den unterschiedlichsten Themen angeboten. Außerdem kann ein Bedarf gegenüber der Stadt Elsdorf bekundet werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Der SJR Elsdorf ist zuständig für die Verteilung der Jugendverbandsförderung, welche unter den Mitgliedern verteilt wird.
Außerdem befasst er sich, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, mit Vorschlägen zur finanziellen Förderung der Elsdorfer Kinder- und Jugendarbeit.
Unsere Mitglieder
Weitere folgen...
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Der Vorstand
Kyra Hohage
1. Vorsitzende
Hannelore Hoffmann
2. Vorsitzende
Ronald Fürschke
Schriftführer
Uli Wissmann
Kassiererin
Stefan Ebel
Beisitzender
Fragen?
Wer kann alles Mitglied werden?
Jugendverbände und in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Gemeinschaften die im Bereich der Stadt Elsdorf aktiv sind, können Mitglieder des SJR werden, unter der Voraussetzung, dass sie am satzungsgemäßen Zweck und Ziel des SJR mitwirken.
Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Dafür kann sich an Kyra.Hohage@sjr-elsdorf.de gewendet werden.
Was muss dem Mitgliedsantrag beiliegen?
- Satzung falls vorhanden
- Darstellung der Zielsetzung und der örtlichen Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
- Benennung des / der Delegierten sowie des / der Vertreter/s/ in
- Nachweis der Anerkennung nach § 75 KJHG / SGB VIII. falls vorhanden